Mit dem Ziel die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten und den Gasverbrauch im kommenden Winter zu reduzieren, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 07.10.2022 ein umfangreiches Gesetzespaket gebilligt. Zahlreiche Änderungen an verschiedenen Gesetzen sind darin vorgesehen, darunter im Energiesicherungsgesetz, EEG, Energiewirtschaftsgesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, LNG-Beschleunigungsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und im Baugesetzbuch. Dabei geht es vor allem auch darum, die Rahmenbedingung für Biogas-, Photovoltaik sowie Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, den Stromnetzausbau zu beschleunigen sowie die Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes zu erhöhen. Auch die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen soll erleichtert werden. Hinzu kommen verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten. Darüber hinaus hat der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung angeregt, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen und Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke, Rosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.
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