Bundesrat fordert mehr Zeit für Umsetzung der Masernschutzregelungen

Der Bundesrat fordert, dass die Frist für die Umsetzung der infektionsschutzrechtlichen Regelungen zum Masernschutz verlängert wird. Das folgt aus einer Entschließung, die am 02.02.2021 der Bundesregierung vorgelegt wurde. Nach der geltenden Regelung im Infektionsschutzgesetz müssen alle Träger von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kitas und Schulen, die Maßnahmen zum Masernschutz bis zum 31.07.2021 umgesetzt haben. Aufgrund der hohen Belastungen durch die Corona-Pandemie soll die Umsetzungsfrist nach Ansicht der Länder bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss dann die Überprüfung des Impfstatus des Personals sowie der in den Einrichtungen betreuten und beschulten Kinder abgeschlossen sein. „Eine Verlängerung der Frist würde alle Kita- und Schulträger sehr entlasten, denn so könnten diese in Anbetracht der aktuellen Lage sinnvoll Prioritäten setzen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Schulte zu Sodingen.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen,  Franziska Wilke und  Luisa Wittner.

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