Bundesrat stimmt Düngeverordnung zu

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 der neuen Düngeverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zugestimmt. Diese hat er aber an die Bedingung geknüpft, dass die Länder bis Ende 2020 Zeit erhalten, um besonders belastete Gebieten auszuweisen. Gleichzeitig weist die Länderkammer auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung hin. Wie aus der Pressemitteilung des Bundesrats weiter hervorgeht, habe er nur zugestimmt, um ein zweites Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland zu vermeiden.

Mit der neuen Düngeverordnung hat die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert. Die EuGH-Richter hatten festgestellt, dass Deutschland die EU-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt habe (Az.: C-543/16 vom 21.06.2018). Seit Jahren schwelt der Streit um zu hohe Nitratwerte im deutschen Grundwasser. Die neue Verordnung soll nun dafür sorgen, dass Düngemittel in der Landwirtschaft gezielter eingesetzt und Nitrateinträge in Gewässern vermieden werden.

Ansprechpartner für rechtliche Fragen des Umwelt- und Gewässerschutzes ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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