Bundesrat stimmt Novellierung der Nachtkennzeichnung zu

Der Bundesrat hat am 14.02.2020 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zugestimmt. Künftig dürfen die roten Warnlichter der Windenergieanlagen nur noch blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Dadurch soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windenergie gestärkt werden. Mit der Novellierung der Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen zur Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen überarbeitet. So darf künftig neben den bisherigen radarbasierten Systemen auch die kostengünstigere Transpondertechnik eingesetzt werden. Die Transpondersignale werden von Luftfahrzeugen ausgesandt und von den Windkraftanlagen empfangen und so die Warnleuchten aktiviert.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner,  Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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