Bundesrat will Ausschreibung für Windenergie ändern

Der Bundesrat will die Dominanz der Bürgerenergiegesellschaften bei den bisherigen Ausschreibungen für den Windenergieausbau an Land beseitigen. Deshalb hat er in seiner Sitzung am 02.02.2018 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundestag einzubringen. Danach sollen Bürgerenergiegesellschaften bei allen Ausschreibungen in diesem Jahr und im ersten Halbjahr 2019 keine Privilegien mehr erhalten. In diesen Ausschreibungsrunden sollen nur noch Gebote für Projekte zugelassen werden, für die bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Außerdem ist eine Reduzierung der Realisierungsfrist vorgesehen sowie eine schrittweise Erhöhung des Ausschreibungsvolumens auf 1.650 Megawatt in diesem Jahr.

Bislang konnten Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen teilnehmen, ohne dass bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ihre Projekte vorlag. Zudem hatten sie mehr Zeit für die Realisierung. Deshalb befürchteten Experten eine Ausbaulücke für die Windenergie an Land ab dem Jahr 2019. Die Änderung im EEG soll diesen Fehlentwicklungen begegnen. Innerhalb von sechs Wochen muss die geschäftsführende Bundesregierung nun zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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