Bundesregierung beschließt Masernimpfpflicht

Die Bundesregierung hat am 17.07.2019 den Gesetzentwurf zur Masernimpfpflicht beschlossen. Kinder, die eine Schule oder Kindertagesstätte besuchen wollen, müssen künftig vollständig gegen Masern geimpft sein. Dies soll dem Entwurf nach auch für das dort beschäftigte Personal gelten. Bereits im April hatte der Landtag Brandenburg beschlossen, eine Impfpflicht für den Besuch einer Kindertagesstätte einzuführen. Die nunmehr bundesgesetzlich geplante Impfpflicht soll von März 2020 an gelten. Bereits in Kitas betreute Kinder, Schüler sowie Mitarbeiter in Kitas und Schulen müssen den Impfnachweis bis zum 31.07.2021 erbringen. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich Personen, bei denen eine Impfung aus medizinischer Sicht nicht ratsam ist oder die vor 1970 geboren sind. Bei Missachtung der Vorschrift drohen Bußgelder bis 2.500 €.

Da die Kontrolle der Masernimpfung für die Mitarbeiter in den Kindertagesstätten und Schulen zusätzlicher Aufwand bedeutet, soll die Verwaltungsarbeit an anderer Stelle reduziert werden. So steht es im Gesetzentwurf, wobei bislang noch offen ist, welche derzeitigen Belastungen bei den Einrichtungs-Trägern abgebaut werden sollen.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

 

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