Bundesregierung plant vereinfachte Zulassung von Elektrolyseuren in Windparks

Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff – so genannte Elektrolyseure – sollen in Windparks baurechtlich im Außenbereich privilegiert und damit grundsätzlich planungsrechtlich zulässig sein. Das Bundesbauministerium hat einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorgelegt. Voraussetzung dafür ist laut Gesetzentwurf, dass die Wasserstofferzeugungsanlagen in einem „räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen“ stehen und dass sie eine Maximalkapazität von 250 Normkubikmeter Wasserstoff pro Stunde nicht überschreiten. Die Privilegierung soll darüber hinaus nur dann gelten, wenn durch technische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass der Wasserstoff ausschließlich durch Elektrolyse aus dem Strom der Windenergieanlagen erzeugt wird, wenn eine Netzeinspeisung nicht möglich ist.

Laut Gesetzesbegründung soll damit zukünftig verhindert werden, dass Windenergieanlagen wegen Netzengpässen im Rahmen des so genannten Einspeisemanagements abgeregelt werden müssen und keinen Strom produzieren, obwohl die von ihnen erzeugte Energie in der gegenwärtigen Situation dringend benötigt wird. Bei Netzengpässen sollen deshalb die Elektrolyseure den Strom direkt von den lokalen Windenergieanlagen abnehmen und durch Elektrolyse in Wasserstoff umwandeln.

„Damit widmet sich der Gesetzgeber einem dringenden Problem und schafft eine sinnvolle Alternative zur Energieerzeugung in Zeiten, in denen Netze überlastet sind und Windenergieanlagen deshalb bisher häufig stillstehen mussten“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß. Mit der Privilegierung wird geklärt, dass es für die kleineren Elektrolyseure künftig nicht mehr zwingend eines Bebauungsplanes bedarf. Bisher war diese Frage umstritten und führte im Einzelfall häufig zu Rechtsunsicherheit und Verfahrensverzögerungen.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine WilkeRosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.

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