Bundestag berät über Korrekturen des EEG

Die Privilegien, die Bürgerenergiegesellschaften bislang bei Ausschreibungen für den Windenergieausbau an Land genossen haben, sollen weiter befristet außer Kraft gesetzt werden. In den Ausschreibungsrunden in diesem Jahr und im nächsten Halbjahr bis zum 1. Mai 2019 sollen weiterhin nur Gebote für Projekte zugelassen werden, für die bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Eine entsprechende Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), wie sie der Bundesrat Anfang Februar durch einen entsprechenden Antrag initiiert hatte, hat der Bundestag jetzt behandelt und zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. In diesem Zusammenhang ist für die am 1. August 2018 anstehende Ausschreibung geplant, die Realisierungsfrist auf 21 Monate zu reduzieren. Darüber hinaus soll das Ausschreibungsvolumen für den Gebotstermin am 1. August 2018 um 450 MW und für den Termin am 1. Oktober 2018 um 950 MW erhöht werden. Auf diese Weise soll die befürchtete „Ausbaulücke“ verhindert werden. Die zusätzlichen Volumina sollen jedoch ab 2023 wieder mit den dann geltenden Ausschreibungsmengen verrechnet werden. Die abschließende zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Anfang Juni geplant.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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