Bundestag verabschiedet neue Gesetze zur Energiewende

Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag jetzt die Abstandsregelung für Windenergieanlagen sowie die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die bislang nebeneinander existierenden Energiespargesetze (Energiesparverordnung, Energiespargesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) in ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk überführt. Darüber hinaus werden damit auch europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Nach der EU-Gebäuderichtlinie verpflichten sich die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, dafür zu sorgen, dass ab 2012 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.

Bei der nun verabschiedeten Abstandsregelung für Windenergieanlagen handelt es sich um eine Länderöffnungsklausel, die im Baugesetzbuch aufgenommen werden soll. Danach dürfen nun die Länder selbst entscheiden, ob bei ihnen ein Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlage und Wohngebäuden gelten soll.

Ansprechpartner für alle Fragen der Erneuerbaren Energien sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

 

 

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