Die Bauarbeiten für den 380-kV-Nordring Berlin können fortgesetzt werden. In einem ersten Beschluss hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtmäßigkeit des Vorhabens bestätigt. Er hat den Eilantrag des Umweltverbandes Birkenwerder-Hohen Neuendorf e. V. abgelehnt (Az.: 4 VR 7.19 vom 27.07.2020), mit dem dieser die Baumaßnahmen stoppen wollte. Für den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, der im Planverfahren und vor dem Bundesverwaltungsgericht von Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele vertreten wird, ist das ein wichtiger Etappensieg. Die wichtige Stromleitung zwischen den Brandenburger Umspannwerken Neuenhagen bei Berlin und Wustermark soll die Versorgungssicherheit in und um die Hauptstadt erhöhen und zugleich die Netzanbindung des Stahlwerks im brandenburgischen Hennigsdorf stärken. Sie ist zudem notwendig, um die wachsenden Strommengen aus regenerativen Energien aus dem Nordosten Deutschlands dorthin zu transportieren, wo sie benötigt werden.
Das Vorhaben ist mit Planfeststellungsbeschluss Ende August 2019 genehmigt worden. Neben dem Umweltverband haben auch die Gemeinde Birkenwerder und Grundstückseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erhoben. „Angesichts des aktuellen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass auch die beiden anderen Eilanträge abgelehnt werden und der planmäßigen Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens, das auch für die Erreichung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele von hoher Bedeutung ist, nichts im Wege steht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
Ansprechpartner für Fragen des Netzausbaus in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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