Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen 380-kV-Nordring zurück

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für eine 380-kV-Freileitung von Neuenhagen nach Hennigsdorf für rechtmäßig erklärt und die dagegen gerichteten Klagen zurückgewiesen (Az.: 4 A 13.19 und 4 A 14.19 vom 27.07.2021). Es handelt sich dabei um den östlichen Abschnitt des 380-kV-Nordrings Berlin. Diese wichtige Stromleitung zwischen den Brandenburger Umspannwerken Neuenhagen bei Berlin und Wustermark soll die Versorgungssicherheit in und um die Hauptstadt erhöhen. Sie ist zudem notwendig, um die wachsenden Strommengen aus regenerativen Energien aus dem Nordosten Deutschlands dorthin zu transportieren, wo sie benötigt werden. Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele hat den Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz im Planverfahren und vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten.

Die Gemeinde Birkenwerder, ein örtlicher Umweltverband und zwei Privatleute hatten wegen angeblicher Verfahrens-, Planungs- und Abwägungsfehler gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie wollten erreichen, dass die Leitung weiter vom Ort entfernt und zum Teil unter der Erde verläuft. Bereits ihre gegen das Vorhaben gerichteten Eilanträge waren erfolglos geblieben.

Das Bundesverwaltungsgericht gab nun endgültig grünes Licht für dieses wichtige Infrastrukturprojekt. Es stellte fest, dass sich der Planfeststellungsbeschluss frei von Abwägungsfehlern für die Trasse durch den Ort Birkenwerder entschieden habe. „Es durfte berücksichtigen, dass die gewählte Trasse durch die Bestandstrasse vorbelastet ist und die Leitung gebündelt mit der Autobahn geführt wird. Alternativtrassen wären dagegen teuer gewesen, hätten einen Landschaftsraum neu in Anspruch genommen und ein unionsrechtlich geschütztes FFH-Gebiet gequert“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Ansprechpartner für Fragen des Netzausbaus in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

 

 

 

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