Die Besoldung der Beamten und Richter in Brandenburg ist in den Jahren 2004 bis 2016 zu niedrig gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) aufgrund einer Klage eines Richters der Besoldungsgruppe R1 festgestellt und das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az.: VG 2 K 1632/15). Das Verwaltungsgericht hält die Besoldung aus mehreren Gründen für verfassungswidrig: Da sich die unterste Besoldungsgruppe nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert um mindestens 15 Prozent vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung abhebt, führt dies auch in den höheren Gruppen wegen des so genannten Abstandsgebots zu Verschiebungen. Auch ist die Entwicklung der Besoldung hinter den Tariflöhnen im öffentlichen Dienst, dem Nominallohnindex sowie dem Verbraucherpreisindex zurück geblieben. Das Nachzahlungsgesetz vom 10. Juli 2017 habe die Unteralimentation in den Streitjahren ebenfalls nicht in genügender Weise behoben, so das Gericht.
Ansprechpartner für alle Fragen des öffentlichen Dienstrechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.
« zurück