Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt, in dem es um die Besoldung zweier Feuerwehrleute geht. Das Verwaltungsgericht will klären lassen, ob ihre Besoldung verfassungswidrig war, weil sie in dem Zeitraum von 2012 bis 2021 gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen hat (Az.: 5 K 686/22 und 5 K 1153/22 vom 29.04.2024). Nach diesem Gebot muss sich die Besoldung hinreichend deutlich von der Höhe der Sozialleistungen unterscheiden. In den vorliegenden Fällen hatte die Nettoalimentation der Beamten weniger als 15 Prozent über dem Sozialleistungsniveau gelegen. Das sei zu wenig, befand das Gericht.
Ansprechpartner zum öffentlichen Dienstrecht in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus Herrmann, Dr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältinnen Kristina Dörnenburg und Kristina Gottschalk, LL.M.oec
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