BVerwG: Deutsche Flugsicherung hat besonderes Gewicht

In dem Rechtsstreit zwischen einem Windenergieunternehmen und der Deutschen Flugsicherung (DFS) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun die Entscheidungsgründe für sein Grundsatzurteil vom 07.04.2016 (Az. 4 C 1.15) veröffentlicht. Das BVerwG hatte die Klage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids in letzter Instanz abgewiesen, da nach Auffassung der Richter die DFS mit Erfolg die Störung einer ihrer Flugsicherungseinrichtungen geltend machen konnte. Ihrer Ansicht nach kommt der fachlichen Stellungnahme der DFS kraft gesetzlicher Aufgabenzuweisung ein besonderes Gewicht zu. Deshalb muss die Genehmigungsbehörde Gutachten anderer anerkannter Fachleute, die dem international anerkannten Stand der Technik genügen, solange nicht in ihre Bewertung einbeziehen, wie die Annahmen der DFS nicht unvertretbar erscheinen. „Es ist bedauerlich, dass sich das BVerwG angesichts der großen Bedeutung dieser Entscheidung nicht genauer mit den technischen Hintergründen und Fragen des Konfliktes auseinandergesetzt hat und sich stattdessen auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle der gutachtlichen Einschätzung der DFS beschränkt hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

Ansprechpartner zu allen Fragen des Windenergierechts sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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