BVerwG entscheidet zu Verbraucherinformationsansprüchen

Mit einem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht abermals die weite Auslegung der Auskunfts- und Informationsansprüche nach dem Verbraucherinformationsgesetz bestätigt (Az.: 7 C 29.17 vom 29.08.2019). In dem vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher über das Landratsamt als zuständige Behörde Informationen über „festgestellte nicht zulässige Abweichungen“ von Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts beantragt. Dieses Auskunftsersuchen richtete sich gegen ein Unternehmen, das Geflügel schlachtet und verarbeitet. Das Landratsamt gab dem Antrag statt, dagegen klagte das betroffene Unternehmen. Es hatte argumentiert, dass die Abweichungen von den Lebens- und Futtermittelvorschriften durch einen Verwaltungsakt festgestellt werden müssten. Dem widersprach jetzt das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil. Nach Ansicht des Gerichts sei es ausreichend, dass die zuständige Behörde die Abweichung „unter Würdigung des Sachverhalts und der einschlägigen Rechtsvorschriften abschließend aktenkundig“ festgestellt habe. „Das aktuelle Urteil zeigt, dass es für betroffene Unternehmen sehr schwer ist, Informationsansprüche nach dem Verbraucherinformationsgesetz abzuwehren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

Ansprechpartner zu allen Rechtsfragen des Informationszugangs ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück. 

 

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