BVerwG stoppt Weiterbau der A20

Die Autobahn A20 darf vorerst nicht weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums Schleswig-Holstein für einen Streckenabschnitt, der zur „Nord-West-Umfahrung Hamburg“ gehört, aufgrund mehrerer Fehler für rechtswidrig erklärt (Az.: 9 A 8.17 und 9 A 10.17 vom 27.11.2018). Es sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot nicht ausreichend geprüft worden. Zudem sei keine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt. Diese sei aber jedoch erforderlich, weil sich in der Nähe der geplanten Autobahnstrecke seltene Fledermaus-Vorkommen und Brutplätze der geschützten Schleiereule befänden, stellten die Bundesverwaltungsrichter fest. Diese Fehler können nun in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren behoben werden, weil sie nicht die Grundlagen der Planfeststellung berührten. Geklagt hatten die beiden Umweltverbände BUND und NABU.

Ansprechpartner unserer Praxis für das Erschließungs- und Straßenrecht ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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