Corona-Virus: Vorübergehende Schließung von Kitas und Schulen in Brandenburg

Zur Eindämmung der Corona-Epidemie hat die Brandenburgische Landesregierung am 13.3.2020 eine vorübergehende Einstellung des regulären Unterrichts- und Betreuungsbetriebs für alle Schulen, Horte und Kitas im Land ab Mittwoch (18.03.2020) beschlossen und folgt damit anderen Bundesländern.

Durch diese Maßnahme soll die Infektionskette wenn möglich unterbrochen bzw. verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, Sozialkontakte, wie sie im Kita- und Schulbetrieb unvermeidlich sind, weitgehend zu reduzieren. Auch wenn Kinder und Jugendliche nicht als besonders gefährdet gelten, sieht die Landesregierung in der vorübergehenden Kita- und Schulschließung einen wichtigen Beitrag, um die Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Staates mit medizinischer Versorgung aufrechtzuerhalten.

Schülerinnen und Schüler sollen auch unter den Bedingungen eines ausgesetzten regelhaften Schul- und Hortbetriebs mit Lern-, Vorbereitungs- und Arbeitsaufträgen versorgt werden. Auch ist die Durchführung von Prüfungen und Abschlüssen, insbesondere der Abiturprüfung 2020, sicherzustellen. Landkreise und Kommunen müssen Notbetreuungen für Kinder von 0 Jahren bis zur Jahrgangsstufe 6 einrichten. Die Notbetreuung ist jedoch Kindern von Eltern vorbehalten, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Kindertagesstätten und Schulen in freier Trägerschaft wird empfohlen, der Entscheidung der Landesregierung zu folgen und den regulären Unterrichts- und Betreuungsbetrieb ab 18.3.2020 bis einschließlich 17.4.2020 (Ende der Osterferien) auszusetzen. Auch wird Schulen in freier Trägerschaft dringen angeraten, die von der Landesregierung an die Schulträger am 12.3.2020 ergangenen Verfahrensregelungen, u.a. zum Verbot von Schul- und sonstigen Dienstfahrten in Risikogebiete bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020, zu befolgen.

Ansprechpartner für Fragen des Schul- und Kita-Rechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Solingen.

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