Die Deutsche Flugsicherung (DFS) reduziert die Schutzzonen rund um ihre Doppler-Drehfunkfeuer von 15 auf 7 Kilometer. Das gilt für 39 von insgesamt 40 bodengebundenen Navigationsanlagen. Wie die DFS weiter mitteilt, vergrößert sich damit die Fläche, die für Windkraft genutzt werden kann, um 21.000 Quadratkilometer. Aufgrund der neuen wissenschaftlicher Erkenntnisse der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) haben die DFS sowie das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium die Neubewertung im August 2022 angestoßen Ziel sei es gewesen, den störungsfreien Betrieb der Flugsicherungsanlagen zu gewährleisten und dabei soweit wie möglich energiepolitische Belange zu berücksichtigen. Aktuell werden in Deutschland 50 bodengebundene Drehfunkfeuer betrieben. Davon sind zehn konventionelle Drehfunkfeuer, die auf Windkraftanlagen störanfälliger reagieren und deren Schutzzone daher nicht verringert werden kann.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
« zurück