DFS reduziert Schutzbereiche um Doppler-Drehfunkfeuer

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will die Schutzzonen rund um ihre Doppler-Drehfunkfeuer von 15 auf 7 Kilometer mehr als halbieren. Derzeit wird für jedes Doppler-Drehfunkfeuer überprüft, ob betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dieser Prozess soll bis Jahresende abgeschlossen sein. Die Deutsche Flugsicherung stütz sich dabei auf Ergebnisse der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), die in zwei Projekten die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Doppler-Drehfunkfeuer untersucht hat. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung begleitet den Prozess zur Umsetzung der Projektergebnisse. Die Anlagenschutzbereiche von konventionellen Drehfunkfeuern können jedoch nicht verkleinert werden. Das haben die Untersuchungen der PTB ebenfalls ergeben.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine WilkeRosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.

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