Beamte riskieren Kürzungen ihres Ruhegehalts, wenn sie schwere Verfehlungen bei ihren Fahrtkostenabrechungen begehen. Das zeigt der aktuelle Fall eines ehemaligen Bürgermeisters aus Rheinland-Pfalz. Das Oberveraltungsgericht Koblenz kürzte ihm wegen unterlassener Fahrtkostenabrechungen das Ruhegehalt für drei Jahre um ein Fünftel (Az.: 3 A 10106/18 vom 05.06.2018). Der frühere Bürgermeister hatte zwischen 2004 und 2015 von Dritten erstattete Fahrtkosten nicht an seine Verbandsgemeinde abgeführt, obwohl er die Fahrten mit seinem Dienstwagen unternommen hatte. Dieses Verhalten stufte das Gericht nun als „schweres Dienstvergehen“ ein. Nach Ansicht der Richter konnte sich der Beamte auch nicht darauf berufen, dass der zuständige Personalsachbearbeiter ihn auf seinen Fehler hätte hinweisen müssen.
Ansprechpartner in unserer Praxis für Fragen des öffentlichen Dienstrechts sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Christin Müller.
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