Diskussion über Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhausfinanzierung muss dringend reformiert werden. Das forderten Experten kürzlich auf der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages. Fraktionen von FDP, Linken und Grünen stellten Anträge, die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.
Die FDP-Fraktion forderte die Bundesländer dazu auf, ihren Verpflichtungen für Investitionen in Krankenhäusern nachzukommen. Sie würden mit ihren Investitionen nur unzureichend zur Krankenhausfinanzierung beitragen, teilte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit. Es fehlten mindestens 4 Mrd. Euro jährlich, der Investitionsstau sei immens. Die DKG sprach sich für ein Anreizsystem aus, bei dem die Länder ab einer bestimmten Investitionsquote einen Zuschuss des Bundes bekämen. Vertreter der Bundesärztekammer plädierten sogar für eine dauerhafte Ko-Finanzierung durch den Bund, um den Investitionsstau aufzulösen. Darüber hinaus wurde auch über das System der Fallpauschalen diskutiert. Während die Linksfraktion es durch ein System der Selbstkostendeckung ersetzen will, halten die DKG-Experten eine Weiterentwicklung für sinnvoll. Die Grünen forderten in ihrem Antrag zudem eine Reform der Betriebskostenfinanzierung.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Niermann weiß aus seiner langjährigen Erfahrung als Verwaltungsratsvorsitzender eines großen kommunalen Krankenhauskonzerns, wie dringend notwendig eine Reform der Krankenhausfinanzierung ist. „Der Fortbestand, insbesondere von kleinen und kommunalen Krankenhäusern, für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kann nur mit deutlich verbesserten Investitionen der Länder in Verbindung mit einem Anreizsystem des Bundes gesichert werden. Darauf müssen die Träger politisch drängen“, erklärt er. Solange eine Reform der Krankenhausfinanzierung noch nicht beschlossen ist, gelte es aber auch, juristisch sicherzustellen, dass die Länder ihren derzeitigen Förderpflichten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gerecht werden. „Gerade mit Blick auf konkrete Investitionsmaßnahmen sollten Krankenhausträger prüfen, ob und wie sich ihre Aufnahme in das Investitionsprogramm eines Landes erreichen lässt“, so Niermann.

Ansprechpartner für alle Fragen des Gesundheitsrechts sowie der Krankenhausfinanzierung sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert und Rechtsanwalt Dr. Ralf Niermann.

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