Der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Vizepräsidenten des Brandenburgischen Landesrechnungshofes Arnulf H. abgeschlossen (Az.: DGH 1.14 vom 25.11.2016). Am Ende ging es in der seit 2002 geführten Auseinandersetzung, in der Arnulf H. stets von DOMBERTRechtsanwälte vertreten wurde, nur noch um die vom Landgericht Potsdam am 23.04.2009 festgestellten Betrugstaten, für die er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen akzeptiert hatte. Der Dienstgerichtshof entschied , dass dem seit Juli 2013 pensionierten Beamten das Ruhegehalt nicht aberkannt werden könnte. Neben der Geldstrafe durfte eine andere Disziplinarmaßnahme nicht mehr ausgesprochen werden, sodass der Dienstgerichtshof die Disziplinarklage gegen den Beamten abgewiesen hat. Die seit 2003 einbezahlten Dienstbezüge müssten dem Beamten nachgezahlt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Der Disziplinarklage des Landesrechnungshofes, mit der der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden sollte, gab das Brandenburgische Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Cottbus im Mai 2011 statt. Die dagegen von H. erhobene Berufung wies der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter zunächst Ende 2012 zurück. Dieses Urteil hob das Dienstgericht des Bundes bei dem Bundesgerichtshof jedoch ein Jahr später wegen fehlerhafter Besetzung des Berufungsgerichts wieder auf. In dem Berufungsverfahren vor dem Brandenburgischen Dienstgerichtshof verwiesen die Richter jetzt auf die geringe Schadenshöhe. So machten die im Strafverfahren abgeurteilten Betrugsvorwürfe nur rund 1.900 € aus. Kritik erfuhr auch die übereifrig geführte Disziplinarverfolgung.
Ansprechpartner für alle Fragen des Beamten- und Beamtendisziplinarrechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.
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