DOMBERT bringt KulturPass der Bundesregierung für Jugendliche mit auf den Weg

Das Team der Praxisgruppe Öffentliche Aufträge und Vergabe unter der Leitung von Rechtsanwalt Janko Geßner hat die Bundesregierung beim KulturPass für Jugendliche vergaberechtlich, beihilferechtlich und verfassungsrechtlich beraten. Ziel des Projekts ist es, Jugendliche für Kultur zu begeistern und gleichzeitig die durch Corona schwer gebeutelte Kulturbranche zu unterstützen. Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, erhalten von der Bundesregierung ein Budget von 200 Euro, das sie über eine digitale Plattform für kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Kino, Konzerte oder Museumsbesuche einlösen können, die Kulturbetriebe dort anbieten. Der KulturPass soll Mitte Juni 2023 für die Jugendlichen starten und wird als App und Website verfügbar sein. Zudem wollen Deutschland und Frankreich bei der Umsetzung des KulturPasses eng zusammenarbeiten. Dazu wurde im November 2022 eine gemeinsame Absichtserklärung über eine kulturelle Zusammenarbeit unterzeichnet.

Auftraggeberin für den KulturPass ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth. Unter der Federführung von DOMBERT Rechtsanwälte wirkten bei der Beratung der Behörde auch ein Team der Kanzlei NORDEMANN für IT-rechtliche Fragen sowie ein Team der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz für zahlungsdienstaufsichts- und steuerrechtlichen Fragen mit.

Insgesamt hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für den KulturPass bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können in diesem Jahr bis zu 750.000 Jugendliche in den Genuss des Passes kommen.

 

Mitgewirkt haben bei DOMBERT Rechtsanwälte neben Rechtsanwalt Janko Geßner Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

 

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