DOMBERT erringt Etappensieg im Streit um Torfabbau

In der Auseinandersetzung um den Torfabbau in einem Moorgebiet in Niedersachsen hat das von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Unternehmen der Torfindustrie einen wichtigen Etappensieg errungen: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte in einem Zwischenurteil jetzt den Normenkontrollantrag, mit dem sich das Unternehmen gegen eine Änderung im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) wehrt, für zulässig (Az.: 1 KN 141/17). Die strittige Fläche war ursprünglich im LROP als Vorranggebiet für den Torfabbau ausgewiesen worden. Im Zuge der zunehmenden umweltpolitischen Diskussionen um den Torfabbau in Niedersachsen war die Fläche bei der Fortschreibung des Programms als Vorranggebiet gestrichen worden. Explizit verboten wurde jedoch der Torfabbau auf dieser Fläche nicht. Deshalb stellte sich in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun die Frage, ob das betroffene Unternehmen überhaupt gegen die Änderungen im LROP klagen konnte. Das bejahte das Gericht: „Es besteht die konkrete Möglichkeit, dass die gestrichene Vorranggebietsfestsetzung entscheidende Bedingung für die Zulässigkeit des von der Antragstellerin beabsichtigten Torfabbaus auf ihren Flächen war.“ Mit dem ergangenen Zwischenurteil ist nun der Weg frei geworden, die Streichung der strittigen Fläche als Vorranggebiet aus dem LROP auch inhaltlich vor dem Gericht klären zu lassen.

Ansprechpartner und Prozessvertreter ist Rechtsanwalt Janko Geßner.

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