Dombert vertritt Land Brandenburg gegen Entschädigungsforderungen nach IfSG

Muss das Land Brandenburg Gastronomen neben den Corona-Hilfen Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz leisten? Mit dieser Frage beschäftigte sich am 26. Januar 2021 das Landgericht Potsdam in einer ausführlichen mündlichen Verhandlung. Es klagt der Eigentümer des Schlosses Diedersdorf, über den Landkreis Teltow-Fläming hinaus bekannt als Hotel, Restaurant, Eventlocation und Drehort, gegen das Land Brandenburg, das durch Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert vertreten wurde. Der Kläger fordert Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für erlittene Umsatzeinbußen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020. Diese würden durch die Corona-Soforthilfen nicht vollständig ausgeglichen.

Wie Dombert in der mündlichen Verhandlung ausführte, sind allgemeine Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz nach derzeitiger Rechtslage nicht entschädigungspflichtig. Entschädigung nach § 56 IfSG erhält nur, wer im persönlichen Einzelfall wegen einer Corona-Infektion Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterworfen wird oder sich in Quarantäne begeben muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. „Bei allem Verständnis für die schwierige Situation des Klägers und der gesamten Branche – so sind die rechtlichen Vorschriften, nach denen die Entschädigungsfragen sorgfältig beantwortet werden“, erklärt Dombert. Wollte man sie ändern, wäre dies Aufgabe des Gesetzgebers. Denn damit wäre eine weitreichende Entscheidung über finanzielle Ressourcen verbunden, die demokratisch legitimiert werden müsste. Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam wird in rund vier Wochen erwartet.

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