Der Bundestag hat am 11.10.2024 das Dritte KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz beschlossen, das am 01.01.2025 in Kraft treten soll. Es sieht im Kern vor, dass die Länder für die Jahre 2025 und 2026 jeweils rund zwei Milliarden Euro erhalten sollen, um das Betreuungsangebot an den Kitas zu verbessern. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, in die das Geld fließen soll. Dazu gehören vor allem die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Verbesserung der Betreuungsrelationen und die Stärkung der Sprachförderung.
In Fachkreisen wird allerdings bezweifelt, ob diese finanziellen Mittel ausreichen werden. Vor allem in Westdeutschland herrscht ein erheblicher Mangel an Kita-Fachkräften. Zudem steigen die Anforderungen an die Einrichtungen kontinuierlich. „Auch die Befristung der finanziellen Zusagen des Bundes auf jeweils zwei Jahre erschwert es den Verantwortlichen, langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme in der Kindertagesbetreuung besser anzugehen. Denn die Kosten für den quantitativen und qualitativen Kitaausbau sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.
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