Eingeschränkter Präsenzunterricht muss akzeptiert werden

Viele Eltern wollen nicht hinnehmen, dass der Präsenzunterricht in den Schulen wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt stattfindet. Nun ist eine Familie aus Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter nahmen ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 1630/20 vom 15.07.2020). Zum einen hätten die Eltern, die sich gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wehren, ein Normenkontrollverfahren anstrengen müssen. Zum anderen seien die Einschränkungen des Schulbetriebs gerechtfertigt und die damit einhergehenden Belastungen für die Eltern zumutbar, so die Richter. Sie  wiesen zudem daraufhin, dass nach den Sommerferien wieder ein normaler Präsenzunterricht mit Hygienevorschriften stattfinden soll.

Ansprechpartner für Fragen des Schulrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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