Eltern in Brandenburg sollen weniger für Kinderbetreuung zahlen

Wegen der hohen Energiepreise und der Inflation will das Land Brandenburg Eltern vom 01.01.2023 an bei den Beiträgen für den Kita- oder Hortbesuch ihrer Kinder entlasten. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kita-Gesetzes vor. Danach soll die Einkommensgrenze für die Beitragsbefreiung von derzeit 20.000 Euro auf 35.000 Euro netto pro Haushalt erhöht werden. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2024 und wird aus Mitteln des so genannten Brandenburg-Pakets finanziert. Nach Berechnung der Landesregierung würden dann mehr als 60 Prozent aller Hort- und Kita-Kinder kostenfrei in einer Kindertagesstätte betreut werden.

Für Eltern mit mittleren Jahresnettoeinkommen zwischen 35.000 Euro und 55.000 Euro steigen die Beiträge schrittweise bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Er beträgt bei Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 50.000 Euro netto künftig maximal 150 Euro für die Krippe, 140 Euro für die Kita (bei jeweils acht-stündiger Betreuung) und 55 Euro für den Hort für eine vier-stündige Betreuung. Ab einem Elterneinkommen von mehr als 55.000 Euro gilt kein gesetzlicher Höchstbeitrag mehr. Der Elternbeitrag richtet sich dann nach der bisherigen Beitragsvereinbarung mit dem Einrichtungsträger. Als Ausgleich für die ausfallenden oder reduzierten Elternbeiträge sollen die Kita-Träger eine monatliche Pauschale pro Platz von 65 Euro (Krippe), 50 Euro (Kita) und 30 Euro (Hort) erhalten. Die Regelungen gelten gleichermaßen für kommunale wie freie Träger.

„Für die Kita-Träger ist die Neuregelung ein erheblicher Verwaltungsaufwand, da ein Großteil der Beiträge neu berechnet werden muss. Beitragsfestlegungen sind bis Ende Februar 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 anzupassen. Auch müssen die Träger laufend prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Elternbeitragsfreiheit oder -begrenzung vorliegen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.

« zurück