Empfehlungen zur Elternbeitragsbefreiung im letzten Kita-Jahr in Brandenburg

Seit 1. August 2018 werden Eltern in Brandenburg zusätzlich entlastet, denn für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten werden im letzten Jahr vor der Einschulung keine Elternbeiträge mehr erhoben. Nachdem der Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung am 30. Mai 2018 verabschiedet hat, erhalten kommunale und freie Träger von Kindertagesstätten ab 1. August als Ersatz für die Beitragsausfälle vom Land einen Monatsbetrag von 125 € pro Kind. Kita-Träger, denen durchschnittlich Elternbeiträge über diese Pauschale entgehen, können zusätzliche Erstattungen erhalten.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg möchte die Handhabung der neuen Regelungen zur Elternbeitragsfreiheit unterstützen und dazu Empfehlungen für die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die öffentlichen und freien Träger der Kindertagesstätten veröffentlichen. Hierzu greift es auf die Erfahrungen und Expertise von DOMBERT Rechtsanwälte zurück: Es beauftragt die Praxis mit der Erstellung von Empfehlungen für Mustersatzungen und Elternbeitragsordnungen einschließlich deren Prüfung durch das örtliche Jugendamt sowie von Empfehlungen zur Erstattung von erhöhten Beitragsausfällen. Die Empfehlungen sollen im Oktober und November 2018 vorliegen und zeitnah veröffentlicht werden.

Ansprechpartner  für das Kita-Recht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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