Erntehelfer leiden unter Beschränkung der Freizügigkeit

Aufgrund der innerstaatlichen seuchenpolizeilichen Anordnungen und der europaweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs droht den Spargelbauern derzeit ein Mangel an Erntehelfern. Zwar ist es den Erntehelfer auch weiterhin erlaubt, nach Deutschland einzureisen. Faktisch stellen jedoch die Grenzkontrollen verschiedener EU-Mitgliedstaaten erhebliche Hindernisse dar. Schwierig kann sich für Erntehelfer auch die Rückkehr gestalten: Wer zum Beispiel nach Polen einreist, muss sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Die derzeitigen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus berühren nicht zuletzt die europäischen Grundfreiheiten, vor allem die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Wie die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie – gegebenenfalls auch entschädigungsrechtlich – in Einklang gebracht werden können, wird nicht nur eine entscheidende Frage in der Spargelsaison sein, sondern auch die Erd- und Heidelbeerernte betreffen.

Ansprechpartner für Fragen zu deutschem und europäischen Agrarrecht im Zusammenhang mit Corona ist Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert.

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