EU-Kommission: Netzentgeltbefreiung war EU-rechtswidrig

Mit der Befreiung von Netzentgelten für große Stromverbraucher in den Jahren 2012 und 2013 hat Deutschland gegen EU-Beihilferegeln verstoßen. Das haben jetzt die Untersuchungen der EU-Kommission ergeben. „Alle Stromverbraucher müssen die Netzbetreiber für die Dienste, die sie nutzen, bezahlen. Wenn bestimmte große Stromverbraucher von diesen Entgelten befreit werden, stellt dies eine unfaire Bevorteilung dar“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Pressemitteilung der EU-Kommission. Sie fordert die Bundesregierung auf, die illegalen Beihilfen zurückzufordern.

Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch mussten zwischen 2011 und 2013 nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung keine Netzentgelte zahlen. Nach Schätzungen sparten sie 2012 auf diese Weise rund 300 Mio. Euro. Für die Gegenfinanzierung wurde 2012 eine Sonderabgabe (Paragraph-19-Umlage) eingeführt, die der Stromendverbraucher zu leisten hatte. Diese Befreiung der großen Stromverbraucher hat die Bundesregierung 2014 wieder abgeschafft.

Ansprechpartner zu allen Fragen des Windenergierechts sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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