EuGH verurteilt Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesrepublik Deutschland jetzt wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verurteilt  Az.: C-543/16 vom 21.06.2018). Nach einer Abmahnung in 2014 hatte die EU-Kommission 2016 Klage erhoben. Deutschland habe zu wenig gegen die Nitratbelastung unternommen und damit gegen die EU-Vorgaben der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, so der Vorwurf. Die EuGH-Richter folgten dieser Auffassung. Die Vertragsverletzung beurteilte der EuGH jedoch anhand der Lage bei Ablauf der Umsetzungsfrist der einschlägigen Richtlinien. In der Zwischenzeit hat der Bundesgesetzgeber das Düngegesetz und die Düngemittelverordnung novelliert, die für einen erhöhten Gewässerschutz bei der Ausbringung von Dünger auf Ackerflächen sorgen sollen. Dazu gehören auch Stickstoff-Obergrenzen, kürzere Ausbringungszeiten sowie größere Abstandsflächen zu Gewässern.

Ansprechpartner für Fragen des Dünge- und Wasserrechts ist in unserer Praxis
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert.

 

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