Die Europäische Kommission will die Biodiversität innerhalb der Europäischen Union stärken und für ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem sorgen. Dafür hat sie am 20. Mai 2020 eine neue Biodiversitätsstrategie (EU-Biodiversitätsstrategie für 2030) und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beschlossen. EU-Maßnahmen und Verpflichtungen sollen dazu beitragen, die Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt zu bekämpfen. Dazu zählen zum Beispiel die nicht nachhaltige Nutzung von Land und Meer, der Raubbau an natürlichen Ressourcen, die Umweltverschmutzung und die Invasion gebietsfremder Arten. Verbindliche Ziele sollen festgelegt werden, um geschädigte Ökosysteme und Flüsse wieder herzustellen, die Gesundheit von geschützten Lebensräumen und Arten in der EU zu verbessern, den Bestand an Bestäubern auf landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen, die Umweltverschmutzung zu verringern, den Zustand der europäischen Wälder zu verbessern und den ökologischen Landbau sowie andere biodiversitätsfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zu fördern. Es werden auch konkrete Schritte vorgeschlagen, um die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Dafür sollen mindestens 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete und mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wieder zu Landschaftselementen mit großer Vielfalt umgestaltet werden.
Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beinhaltet konkrete Ziele für die Umgestaltung des Lebensmittelsystems der EU. Dazu gehört auch, dass der Einsatz von Pestiziden halbiert und von Düngemittel um mindestens 20 Prozent verringert wird. Der Verkauf von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und Aquakultur soll ebenfalls um 50 Prozent reduziert werden. Ziel ist es, dass 25 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen bis zum Jahr 2030 ökologisch bewirtschaftet werden.
Ansprechpartner für Fragen zu deutschem und europäischen Umwelt- und Agrarrecht ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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