Ex-Bundeskanzler Schröder scheitert vor Gericht

Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein dienstliches Büro nebst Personal. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 2 K 238/22 vom 04.05.2023). Im Mai 2022 hatte der zuständige Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dem ehemaligen Bundeskanzler kein Büro und Personal mehr zu gewähren, da Schröder keine fortwirkenden Verpflichtungen aus seinem früheren Amt mehr wahrnehmen würde. Dagegen hatte Schröder geklagt – ohne Erfolg.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Klage nun abgewiesen. Zum einen fehle die Klagebefugnis, da Schröder die Räume von der SPD-Bundestagsfraktion erhalten habe und nicht von der beklagten Bundesrepublik Deutschland, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Auch ergebe sich für Schröder weder ein Anspruch aus Gewohnheitsrecht noch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu. In diesem Zusammenhang plädierte das Gericht auch dafür, dass gesetzliche Regelungen für den Umgang mit ehemaligen Kanzlerinnen und Kanzlern geschaffen werden müssten.

Dass die Klage von Bundeskanzler a.D. Schröder aussichtslos sein dürfte, hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann bereits im August 2022 in einem Gastbeitrag für LTO festgestellt.

 

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