Fachhochschulprofessoren können Lehrverpflichtung nicht reduzieren

Mehrere Fachhochschulprofessoren aus Niedersachsen sind in ihrem Bemühen, ihre Lehrverpflichtungen zu reduzieren, gescheitert. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ihren Normenkontrollantrag, der sich gegen die Änderung der hochschulrechtlichen Verordnung des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums zu den Lehrverpflichtungsstunden richtet, als unzulässig abgelehnt (Az.: 2 KN 644/19 vom 18.11.2020). „Die Antragsfrist wurde nicht gewahrt“, erläutert Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard), die in dieser Auseinandersetzung das Land Niedersachsen vertritt. Das OVG bestätigte damit die von ihr vertretene Rechtsauffassung zur Auslegung der Rechtsfrage, wie die Jahresfrist für Normenkontrollanträge bei einzelnen Rechtsänderungen einer bestehenden Verordnung zu berechnen sei.

Damit bleibt nun die Lehrverpflichtung der Fachhochschulprofessoren im bisherigen Umfang bestehen: Sie müssen sich auch weiterhin 18 Stunden in der Woche der Lehre widmen. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. Allerdings können die Antragsteller eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einlegen.

Ansprechpartner für Fragen des Hochschulrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard), und Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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