Fachhochschulprofessoren wollen weniger lehren

Mehrere Fachhochschulprofessoren aus Niedersachsen wollen ihre Lehrverpflichtung reduzieren. Deshalb haben sie einen Normenkontrollantrag, der sich gegen die hochschulrechtliche Verordnung des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums zu den Lehrverpflichtungsstunden richtet, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Während Universitätsprofessoren in Niedersachsen im Durchschnitt acht bzw. neun Stunden in der Woche der Lehre widmen müssen, sind es bei den Fachhochschulprofessoren 18. Die Fachhochschulprofessoren argumentieren, dass ihnen zu wenig Zeit für die Forschung verbleibt. „Im Kern geht es um die Frage, ob die Fachhochschulprofessoren aufgrund ihrer höheren Lehrverpflichtung in ihrer Wissenschaftsfreiheit unangemessen eingeschränkt und benachteiligt werden“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard), die in dieser Angelegenheit das Land Niedersachsen vertritt. Bereits jetzt sei es den Fachhochschulprofessoren möglich, ihre Lehrverpflichtung auf Antrag ermäßigen zu lassen, wenn sie beispielsweise erhebliche Drittmittel für Forschungen eingeworben haben. Da in den meisten Bundesländern bei der Lehrverpflichtung ähnliche Unterschiede zwischen Fachhochschul- und Universitätsprofessoren bestehen, hat die Entscheidung in dieser Sache grundsätzliche Bedeutung.

Ansprechpartner für Fragen des Hochschulrechts sind in unserer Praxis Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Hermann.

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