Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs mit Auswirkungen auf die Brandenburgischen Kommunen

Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MdFE) hat sich am 11.05.2021 mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landkreistag Brandenburg e.V. und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, auf die Fortschreibung des Finanzausgleichs in den  nächsten 3 Jahren geeinigt.

Danach wird laut der gemeinsamen Erklärung zwar die Verbundquote des § 3 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG), also die Höhe, in welcher die Kommunen an den Einnahmen des Landes beteiligt werden, unverändert bei 22,43 % bleiben. Jedoch soll die Bezugszahl der Verbundquote, die Verbundmasse, einem jährlichen sog. „Vorwegabzug“ unterzogen werden. Die Verbundmasse wird demnach pauschal und unab-hängig von den tatsächlichen Steuereinnahmen „vorab“ für das Jahr 2022 um 60 Mio. € und für die Jahre 2023 und 2024 um jeweils 95 Mio. € verringert. Diese Einbußen haben für Brandenburgs Städte und Kommunen erhebliche Auswirkungen. Zuletzt hat bekanntlich die Corona-Pandemie die Steuereinnahmen stark einbrechen lassen. Das konnte jedoch in der 2019 in Auftrag gegebenen finanzwissenschaftlichen Studie, die der Anpassung zu Grunde lag, naturgemäß noch keine Berücksichtigung finden. Turnusmäßig wird das Finanzausgleichsgesetz nur alle 3 Jahre entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit von Land und Kommunen angepasst. Eine Änderung des BbgFAG muss jedoch noch durch das Kabinett sowie den Landtag beschlossen werden. Ein Gesetzesentwurf soll in Kürze durch die Finanzministerin vorgelegt werden.

Ansprechpartner für alle Fragen zum kommunalen Finanzrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber.

« zurück