Die Bundesländer sollen mehr Zeit erhalten, um die Finanzhilfen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung abzurufen. Ursprünglich sollte die Möglichkeit zum Abruf der so genannten „Beschleunigungsmittel“ am 31. Dezember 2021 enden. Der Gesetzentwurf, der jetzt auf Initiative von 13 Bundesländern im Bundestag eingebracht wurde, sieht nun eine Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2022 vor (Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz, BR-Drucksache 808/21 v. 26.11.2021). Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.
Die Fristverlängerung sei notwendig, da es aufgrund der COVID-19-Pandemie im Bausektor zu erheblichen Verzögerungen komme. Bereits jetzt sei absehbar, dass in vielen Bundesländern die Frist zum Mittelabruf bis zum Jahresende nicht eingehalten werden könne, heißt es zur Begründung. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für die Bauvorhaben sitzen bleiben. Kommunale Schulträger, die bereits im Vertrauen auf den Erhalt der Mittel Aufträge erteilt hatten, müssten im Falle eines Widerrufs von Förderbescheiden die Kosten der Auftragsvergabe selbst tragen und Bauvorhaben würden eventuell nicht fertig gestellt werden können. Dieses finanzielle Risiko zu Lasten der kommunalen Haushalte soll nun nun durch die Fristverlängerung beseitigt werden.
Insgesamt unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote und stellt davon 750 Mio. Euro zum beschleunigten Ausbau zur Verfügung, um die stufenweise Einführung des Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 zu gewährleisten.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke, Luisa Wittner und Juliane Meyer.
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