FU Berlin muss Ernennung zum Professor zurückziehen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 22.10.2015 (Az: 5 K 179.14) die Ernennung eines W2-Professors an der FU Berlin aufgehoben. Die von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Klägerin hat damit erreicht, dass die Stellenbesetzung neu entschieden und dabei ihre Bewerbung berücksichtigt werden muss. Wie aus den jetzt vorliegenden Entscheidungsgründen hervorgeht, hat die FU Berlin die Ernennung des Professors übereilt vorgenommen und der Mitbewerberin den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Rechtsschutz abgeschnitten. In ihrer Urteilsbegründung hoben die Verwaltungsrichter hervor, dass die Universitätsleitung Auskünfte zum Verfahrensstand in einer Langsamkeit abgegeben habe, „die in einem eigentümlichen Widerspruch zu der Schnelligkeit“ stand, mit der die Ernennung des Bewerbers betrieben wurde.

Neben Fachveröffentlichungen ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann auch als Referent der Bundesvereinigung Öffentliches Recht zu den Anforderungen an Auswahl- und Berufungsverfahren hervorgetreten.

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