Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen

Kurz vor Ablauf dieser Legislaturperiode ist nun der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Grundschulkindern beschlossen worden. Am 10.09.2021 hat der Bundesrat dem Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 07.09.2021 verabschiedet hatte. Die Ganztagsbetreuung sieht einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden am Tag für jedes Kind ab der ersten bis zum Beginn der fünften Klassenstufe vor. Erstmals soll dieser Rechtsanspruch für die Kinder gelten, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Stufenweise sollen dann die anderen Klassenstufen folgen, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder von der ersten bis zur vierten Klassenstufe ganztägig betreut werden können. Dieser Betreuungsanspruch gilt nicht nur in den Schulzeiten, sondern auch in den Ferien und für die Sommerferien nach der vierten Klasse.

Das Gesetzesvorhaben drohte zunächst an Finanzierungsfragen zu scheitern. Im Vermittlungsausschuss wurde dann ein Kompromiss erreicht: Danach sollen Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitions- und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Brandenburg soll demnach eine Förderung für Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 86,6 Millionen Euro erhalten, wovon rund 60 Millionen Euro vom Bund stammen werden. „Obwohl es im Land Brandenburg bereits einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gibt, ist das Gesetzesvorhaben auch für Brandenburg von großer Bedeutung, denn durch die zusätzlichen Mittel können nun Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sowie notwendige Investitionen umgesetzt werden“, sagt Rechtsanwältin Luisa Wittner.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Luisa Wittner.

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