Gemeinden in Brandenburg freuen sich über Windkrafteuro

Im vergangenen Jahr haben 85 Standortgemeinden im Land Brandenburg finanziell von den Sonderabgaben für neu errichtete Windenergieanlagen profitiert. Die Landesregierung hatte Mitte 2019 das Windenergieanlagenabgabegesetz beschlossen, das eine Sonderabgabe von jährlich 10.000 Euro für jede Anlage vorschreibt, die vom 31.12.2019 an in Betrieb geht.  Auf diese Weise soll in den Standortgemeinden die Akzeptanz der Bürger für die Windenergie gestärkt werden, denn die Einnahmen müssen nach dem Gesetz zweckgebunden in soziale Aktivitäten und Einrichtungen fließen. Wie das Wirtschaftsministerium des Landes mitteilte, haben die 85 Gemeinden in Brandenburg zusammen rund 850.000 Euro erhalten. An der Spitze lag die Gemeinde Mühlenfließ (Potsdam-Mittelmark).

Auch auf Bundesebene können Einwohner und Standortkommunen von diesem Jahr an vom Ausbau der Windenergie profitieren. Nach der Ende 2020 beschlossenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dürfen Anlagenbetreiber Gemeinden, in denen eine Windenergieanlage errichtet wird und solchen, die von der Errichtung unmittelbar betroffen sind, auf freiwilliger Basis bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde zahlen. Dabei wurde auf Bundesebene „auf der Zielgeraden“ des Gesetzgebungsverfahrens die zunächst verpflichtende  in eine freiwillige Abgabe umgewandelt.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.

 

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