Gesetz zur Mobilisierung von Bauland in Kraft getreten

Am 23. Juni 2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Angesichts knappen Wohnraums und steigender Mieten in den Innenstädten will der Gesetzgeber mit der Novellierung des Baugesetzbuches dazu beitragen, dass insbesondere der soziale Wohnungsneubau besser und schneller vorankommt. Hierzu wird das planungsrechtliche Instrumentarium der Gemeinden erheblich erweitert. Die BauGB-Novelle hält neben Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich unter anderem die Einführung eines sektoralen Bebauungsplans für den Wohnungsbau bereit. Hierin kann die Errichtung von Wohnungen davon abhängig gemacht werden, dass die baulichen Voraussetzungen der sozialen Wohnraumförderung erfüllt sind oder sich der Bauherr gegenüber der Gemeinde in einem städtebaulichen Vertrag einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterwirft. Auch die kommunalen Möglichkeiten, Grundstückseigentümer zum Bauen zu verpflichten, sind gestärkt worden. Für bestehende Mietwohnungen sieht das Gesetz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein so genanntes Umwandlungsverbot vor. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in diesen Marktlagen fortan genehmigungspflichtig.

„Gerade das Umwandlungsverbot war im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand erheblicher politischer und medialer Kontroversen. Es wirft in der Tat verfassungsrechtliche Fragen auf. Aber Kommunen und Vorhabenträger sollten darüber nicht verkennen, dass mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Möglichkeiten der Baulandausweisung in der Breite deutlich gestärkt worden sind. Denn letzten Endes haben sie es in der Hand, dass auch tatsächlich mehr gebaut wird.“, sagt Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert.

Ansprechpartner für alle Fragen der Baulandmobilisierung ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert.

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