Grundstücks- und Gebäudekosten einer Kita weiterhin elternbeitragsfähig

In der Auseinandersetzung um die Kalkulation der Elternbeiträge hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die bisherige Rechtsprechung mit einem aktuellen Urteil bestätigt (Az.: 6 B 7/20 vom 19.04.2021). Es stellte abermals fest, dass das brandenburgische Kita-Gesetz keine Vorgaben hinsichtlich der Grundstücks- und Gebäudekosten für die Kalkulation der Elternbeiträge enthält und die Kommunen daher einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Satzungserstellung besitzen. Das Gericht wies damit die Klage von Eltern gegen Elternbeiträge in einer kommunalen Kita ab. Die Satzung der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Kommune, nach der die Elternbeiträge erhoben werden, ist damit rechtmäßig.

Das Gericht konnte auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen kommunalen und freien Kitaträgern erkennen. Dieses Argument der ersten Instanz wies das Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf das Urteil vom 08.01.2021 (Az. 6 B 9/20) zurück. Der kommunale Eigenanteil müsse auch nicht mindestens die Hälfte der Gesamtkosten einer Einrichtung betragen, wie die Kläger ausgeführt hatten. Nach Ansicht des Gerichts gibt es dafür keinen gesetzlichen Anknüpfungspunkt. Zudem stehe es der Kommune frei, ob sie die Platzkosten je nach Betreuungsbereich oder als Durchschnittswert für die gesamte Einrichtung kalkuliert und so die jeweiligen Elternhöchstbeiträge festlegt.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita Rechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Luisa Wittner.

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