Grundstückseigentümer müssen für Wohnweg zahlen

In dem Rechtsstreit um den Erschließungsbeitrag für einen Wohnweg ist der Beitragsbescheid der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Stadt Teltow nun auch durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Es wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Grundstückseigentümer jetzt zurück (Az.: 9 B 42.15).

Die Eigentümer, deren Grundstücke bereits über eine Anliegerstraße erschlossen waren, wollten nicht zusätzlich für die Erschließung eines Fuß- und Radweges zahlen und hatten gegen den Bescheid geklagt. Bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah jedoch den Erschließungsbeitrag als rechtmäßig an, weil es auch einem bereits erschlossenen Grundstück zusätzliche Vorteile vermittelt, zum Beispiel die Bebaubarkeit. Auf die Berufung der Stadt hatte es die Klage der Grundstückseigentümer abgewiesen (vgl. Meldung vom 8.4.2015 ).

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