Handyortung von Kontaktpersonen nur mit Einwilligung möglich

Während die Ortung von Kontaktpersonen per Handy in anderen Ländern bereits zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durchgeführt wird, ist sie in Deutschland wegen den geltenden Datenschutzbestimmungen rechtlich umstritten. Zwar gab es auch hierzulande die Idee, den zuständigen Gesundheitsbehörden im Falle einer „epidemischen Lage mit nationaler Tragweite“ die Befugnis einzuräumen, die Kontaktpersonen von Infizierten über eine Handyortung mittels dem „Einsatz technischer Mittel“ zu ermitteln. Diesen Plan verfolgt die Bundesregierung aber vorerst nicht. „Dafür müssten auch hohe rechtliche Hürden überwunden werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück. So entspricht die Erhebung von Standortdaten der Kontaktpersonen zwar grundsätzlich dem datenschutzrechtlichen Zweckbindungsgrundsatz, da die Daten nur für die nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmten Zwecke, darunter insbesondere der „Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren“ dienen. Die Handyortung von Kontaktpersonen stellt allerdings einen schwerwiegenden Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Während die Nutzung von Funkzellendaten wegen fehlender Präzision eine recht ungenaue Ortung von möglichen Kontaktpersonen ermöglicht und damit schon vor dem Hintergrund der Grundsätze der „Datenminimierung“ bzw. „Datensparsamkeit“ bedenklich ist, stellt auch die Zuordnung mittels GPS-Systemen eine unverhältnismäßige Maßnahme dar, da eine Bewegungsprofilbildung nicht ausgeschlossen werden kann.

„Solange es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt, ist auch in Krisenzeiten die Erhebung und Verarbeitung von Handy-Standortdaten nur auf Grundlage einer Einwilligung möglich“, stellt Lück fest. Diese Einwilligung hat auf freiwilliger Basis und auf Grundlage der entsprechenden Information des Betroffenen über die Zwecke der Erhebung sowie den Umfang der Datenerhebung zu erfolgen.

Ansprechpartner zu allen Fragen des Datenschutzrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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