Hohe Anforderungen für den Besuch beim Amtsarzt

Fordert der Dienstherr Beamte oder Richter auf, an einer amtsärztlichen Untersuchung teilzunehmen, muss er bestimmte Anforderungen einhalten. Das geht aus einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam hervor. Es entschied, dass die von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Richterin der Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung nicht folgen musste, weil der Dienstherr sie nicht rechtmäßig aufgefordert hatte (Az.: 2 VG 10 L 887/16). Nach Auffassung des Gerichts darf sich die Behörde nicht damit begnügen, Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung dem Belieben des Arztes zu überlassen. Auch genügt die Übersendung eines „Standardschreibens“ zur Beauftragung des Arztes nicht. Vielmehr muss der Dienstherr dem Arzt Kenntnisse zum individuellen Gesundheitszustand des Beamten oder Richters mitteilen. Hieran fehlte es in dem jetzt entschiedenen Fall.

Ansprechpartner in unserer Praxis für die Fragen des öffentlichen Dienstrechts ist Prof. Dr. Klaus Herrmann.

« zurück