Hohes Renommee im öffentlichen Dienstrecht

Hohe fachliche Kompetenz und faire Honorare – beides wurde der Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte jüngst von ungewohnter Seite bescheinigt: Die Kanzlei besäße „insbesondere auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg ein hohes Renommee“, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Az. 4 O 198/16). Darin verurteilte das Gericht einen Landkreis zur Zahlung von Schadensersatz. Mit Unterstützung von DOMBERT Rechtsanwälte hatte eine Beamtin eine Stellenbesetzungsentscheidung erfolgreich angegriffen. Das Verwaltungsgericht bescheinigte der Auswahl grobe Rechtsfehler und gab der Behörde die Kosten des Verfahrens auf.

Aus Sicht des Landgerichts hatte der Landkreis auf die Schadensersatzklage der Beamtin auch die Vergütung zu ersetzen, die über die Vergütungssätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) hinausgeht. Dies hatte der beklagte Landkreis im Prozess verweigert – allerdings ohne Erfolg: „Es ist nämlich nicht so, dass es in Potsdam und den benachbarten Landkreisen eine auf dem Spezialgebiet der Konkurrentenstreitigkeiten gleichermaßen geeignete und gut beleumdete Kanzlei wie die der klägerischen Prozessbevollmächtigten gibt, die solche Streitigkeiten zu den gesetzlichen Gebühren betreiben“, stellte das Gericht fest. Den vereinbarten Stundensatz hielt das Gericht im Übrigen für angemessen; er bewege sich „im Mittelfeld der in Honorarvereinbarungen üblicherweise festgelegten Vergütung nach Zeitaufwand und ist der Spezialmaterie der Konkurrentenstreitigkeit angemessen“, so das Gericht weiter.

Ansprechpartner für Fragen des öffentlichen Dienstrechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

« zurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert