Immer mehr Gemeinden wehren sich gegen die Kreisumlage

DOMBERT Rechtsanwälte vertritt derzeit in nahezu allen Bundesländern Städte und kreisangehörige Gemeinden, die sich gegen ihren Kreisumlagebescheid zu Wehr setzen. „Die Gemeinden wehren sich gegen zu hohe Umlagen und wollen auch bei der Haushaltsplanung der Landkreise beteiligt werden“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert. In diesem Anliegen sehen sich viele Gemeinden durch aktuelle Rechtsprechung bestärkt. So hatte das Thüringer Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass der Landkreis vor Festsetzung der Kreisumlage seine eigene Finanzsituation sowie den aller kreisangehörigen Gemeinden genau analysieren müsse. Er könne sich nicht darauf beschränken, seinen eigenen Finanzbedarf zu ermitteln und diesen auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen. Dieser Auffassung hat sich im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mittlerweile auch das Verwaltungsgericht Bayreuth angeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hatte die Kreisumlageerhebung 2007 des Landkreises Nordhausen für rechtswidrig erklärt, nachdem sich die von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Stadt Bleicherode gegen den Kreisumlagebescheid gewehrt hatte (Az.: 3 KO 94/12). „Im Übrigen ist zu beachten, dass die Kreisumlage nicht den Zweck hat, Kreisaufwand von den kreisangehörigen Gemeinden anstelle des eigentlich zuständigen Landes bezahlen zu lassen“, erklärt Dombert.

Ansprechpartner für alle Fragen der Kommunalfinanzierung in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber.

 

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