Immer wieder Streit um verkaufsoffene Sonntage

Statt der ursprünglich geplanten vier verkaufsoffenen Sonntage dürfen in Leipzig nur zwei zum Leipziger Weihnachtsmarkt stattfinden. An diesen beiden Sonntagen dürfen auch nur die Geschäfte im Zentrum ihre Ladentüren öffnen. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (Az.: 3 C 9/17 vom 31. August 2017). Auf den Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hin erklärte es die entsprechende Verordnung zu Sonntagsöffnungszeiten der Stadt für überwiegend unwirksam. Diese jüngste Entscheidung reiht sich ein in eine Reihe von Urteilen, die zu diesem Thema ergangen sind: Bundesweit werden kommunale Ausnahmeregelungen zu Ladenöffnungszeiten vor allem von ver.di erfolgreich angefochten.

Worauf Städte und Gemeinden, die verkaufsoffene Sonntage in Betracht ziehen, jetzt achten müssen, beschreibt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann in einem Beitrag für „Treffpunkt Kommune“, dem Serviceportal des Magazins „der gemeinderat“.

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