Inklusive Schule: kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof Bückeburg

DOMBERT Rechtsanwälte hat für 13 Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachen kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg erhoben. Gegenstand ist der fehlende Kostenausgleich bei der Einführung der inklusiven Schule Niedersachsen, bei der seit dem 01.08.2012 behinderte mit nicht behinderten Kindern zusammen unterrichtet werden. Das Land Niedersachsen wäre nach dem Konnexitätsprinzip in Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung dazu verpflichtet, die den Kommunen entstehenden Kosten zu erstatten. Dies lehnt das Land ab. DOMBERT Rechtsanwälte hat in zahlreichen Bundesländern kommunale Beschwerdeführer vor den Verfassungsgerichten und Verfassungsgerichtshöfen in ähnlichem kommunal-finanzrechtlichen Zusammenhang vertreten.

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